Prüfung nach DIN VDE 0544-4
Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Schweißgeräte, insbesondere Lichtbogenschweißeinrichtungen, müssen hierbei ebenfalls berücksichtigt werden. Ihre spezielle Arbeitsweise, nämlich die Erzeugung der benötigten Wärme durch niedrige Spannungen und hohe Ströme, erfordert in Bezug auf die Prüfung der Geräte bestimmte Vorgaben und zusätzliche Prüfschritte. Verschiedene technische Ausführungen der Geräte setzen das entsprechende Know-how voraus, denn die Prüfungen unterscheiden sich bei Transformator, rotierendem Umformer oder der Inverter-Technik. Die Messung erfolgt mit besonderen Prüfschaltungen und speziellen dafür ausgelegten Prüfgeräten. Es wird sowohl die Leerlaufspannung als auch der sekundarseitige Berührungsstrom geprüft. Die Prüfgrundlagen für Lichtbogenschweißeinrichtungen finden sich in der Norm DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4).
Wichtig! Die DIN VDE 0701-0702 (Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte, Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte, Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit) findet bei Schweißgeräten bzw. Lichtbogenschweißeinrichtungen keine Anwendung.
Prüffristen
In den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) BGR/GUV-R 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ gibt die DGUV folgende Empfehlungen hinsichtlich der Prüffristen (siehe Kapitel 2.26):
- eine vierteljährliche Prüfung mit Sicht- und Funktionsprüfung sowie Prüfung der Schutzmaßnahmen (ohne Öffnen der Schweißeinrichtung).
- eine jährliche, umfassende Prüfung, die zusätzlich zur vierteljährlichen Prüfung und nach dem Öffnen und der inneren Reinigung der Schweißstromquellen durchgeführt werden muss.
Haben Sie Fragen oder benötigen Prüfungen?
Unser Versprechen
Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite
Individuell
Wir beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort. führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
Inventarisierung
Wir inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode. bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und ermitteln die Prüffristen gemäß § 3 BetrSichV.
Gerichtsfest
Wir stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
Flexibilität
Wir nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
Prüfkonzepte
Wir entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.