Prüfung nach          &nbsp&nbsp&nbsp&nbsp&nbsp  DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0113-1

Die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel (Anlagen, Elektroinstallationen und Maschinen) ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zu den Pflichten jedes Unternehmens. Die Rechtsgrundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist seit dem 1. Juni 2015 eine Straftat (§ 26 BetrSichV). Während einer Prüfung werden gegebenenfalls auftretende Mängel und Störungen aufgedeckt und dem Auftraggeber angezeigt. Durch Reparatur oder vorbeugende Instandhaltung können Verletzungen und Unfälle mit beteiligten Personen vermieden werden. Ebenso lässt sich das Risiko von Bränden verringern. Laut Statistik sind bei einem Drittel aller registrierten Brände Mängel an Maschinenanlagen oder Elektroinstallationen dafür die Ursache. Ganz zu schweigen davon, dass Maschinen- oder Anlagenausfälle i. d. R. von nicht unerheblichen Umsatzeinbußen begleitet werden. Nicht zuletzt erfüllt ein Unternehmen durch den Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen die Anforderungen und Auflagen durch den Sachversicherer.

Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, sind jene elektrischen Geräte und Anlagen, die nur schwer oder gar nicht bewegt werden können.

Stationäre Anlagen

Zu Anlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden – also stationär – sind, zählen unter anderem Installationen in Gebäuden, Hauptverteiler, Unterverteiler, Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen.

Nicht stationäre Anlagen

Können Anlagen entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut bzw. zerlegt werden, sind es sogenannte nicht stationäre Anlagen. Das sind zum Beispiel Anlagen auf Bau-und Montagestellen oder fliegende Bauten. Auch hier handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen, von Klein- bis Hochspannung.

Haben Sie Fragen oder benötigen Prüfungen?

Unser Versprechen

Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite

Individuell

Wir beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort. führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.

Inventarisierung

Wir inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode. bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.

Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und ermitteln die Prüffristen gemäß § 3 BetrSichV.

Gerichtsfest

Wir stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.

Flexibilität

Wir nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.

Prüfkonzepte

Wir entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.