Prüfung nach DIN
VDE 0701 und
VDE 0702
Infolge falscher Handhabung oder Lagerung und durch Verschleiß können ortsveränderliche elektrische Geräte im Laufe ihrer Nutzungsdauer ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn mit ihrer Nutzung Personen verletzt werden oder Sachschaden entsteht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und 4 (ehem. BGV A3) verpflichten Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Dies gewährleistet deren Betriebssicherheit und dient dazu, Gefahren von Personen fernzuhalten und Sachschäden vorzubeugen. Geprüft wird gemäß der Norm DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 wird die Frist für eine Wiederholungsprüfung festgelegt.
Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?
Diese Betriebsmittel sind definiert als Geräte, die „während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Ort an einen anderen gebracht werden können während sie an den Stromversorgungskreis angeschlossen sind.
Handbohrmaschinen, Handsägen, Laborgeräte, Lötkolben sowie Ladegeräte für akkubetriebene Handgeräte
Aktenvernichter, Computer, Drucker- und Faxgeräte, Monitore, Scanner
Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Mikrowellen, Staubsauger, Tisch- und Stehleuchten
Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen, Steckdosenleisten, Verlängerungsleitungen
Ausstattung für Veranstaltungen (Eventequipment)
Personenschutzschalter PRCD-S/ PRCD-K (DIN VDE 0100-600 / IEC 60364.6 bzw. DIN VDE 0105-100)
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!
Unser Versprechen
Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite
Individuell
Wir beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort. führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
Inventarisierung
Wir inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode. bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und ermitteln die Prüffristen gemäß § 3 BetrSichV.
Gerichtsfest
Wir stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
Flexibilität
Wir nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
Prüfkonzepte
Wir entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.