Wir dokumentieren gerichtsfest.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber alle Ergebnisse der Prüfungen nach BetrSichV §10 aufzeichnen.

Sie erhalten von uns:

Haben Sie Fragen oder benötigen Prüfungen?

Unser Versprechen

Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite

Individuell

Wir beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort. führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.

Inventarisierung

Wir inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode. bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.

Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und ermitteln die Prüffristen gemäß § 3 BetrSichV.

Gerichtsfest

Wir stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.

Flexibilität

Wir nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.

Prüfkonzepte

Wir entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.