Wir dokumentieren gerichtsfest.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber alle Ergebnisse der Prüfungen nach BetrSichV §10 aufzeichnen.
Sie erhalten von uns:
- Messprotokolle
- Gefährdungsbeurteilungen
- Befähigungsnachweise
- Ausbildungsnachweise
- Kalibriernachweise
Haben Sie Fragen oder benötigen Prüfungen?
Unser Versprechen
Wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite
Individuell
Wir beraten Sie individuell – telefonisch und vor Ort. führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durch.
Inventarisierung
Wir inventarisieren die Betriebsmittel mittels DIN-Barcode. bringen die aktuellen Prüfplaketten auf.
Gefährdungsbeurteilung
Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und ermitteln die Prüffristen gemäß § 3 BetrSichV.
Gerichtsfest
Wir stellen eine gerichtsfeste Dokumentation inklusive der Befähigungsnachweise der eingesetzten Prüfer, Kalibrierbescheinigungen der Messgeräte etc. zur Verfügung.
Flexibilität
Wir nehmen auf Wunsch Kleinstreparaturen vor und tauschen defekte Betriebsmittel sofort aus.
Prüfkonzepte
Wir entwerfen auf Wunsch ein auf Ihre Gegebenheiten abgestimmtes Prüfkonzept.